E-Mail 02 34 / 3 44 89 Facebook Instagram Xing

Corona - Rechtsanwalt Bochum

Corona - Termin beim Rechtsanwalt - Update 06.01.2022

Termine im Besprechungsraum der Kanzlei

sind - unter Einhaltung der 3G-Regel (Nachweis: geimpft, genesen und/oder getestet) - bei Einhaltung folgender Schutzmaßnahmen möglich:

  1. Mund-Nasenbedeckung (FFP2-/oder OP-Maske) tragen, bereits beim Betreten des Hausflures.
  2. Hände desinfizieren (ein Spender steht im Hausflur), vor dem Betreten des Besprechungsraumes.
  3. Im Besprechungsraum (vor der Treppe rechts) auf der Fensterseite Platz nehmen und den Platz einhalten:
    • 2 Meter Sicherheitsabstand besteht durch den Besprechungstisch,
    • Spuckschutz / Glasscheibe steht in der Mitte des Tisches,
    • dauernde Belüftung während der Besprechung, bitte ggf. die Jacke anbehalten,
  4. Benutzung Ihres eigenen (mitgebrachten) Schreibgerätes,
  5. Nach der Besprechung mit 2 Meter Abstand den Besprechungsraum und das Gebäude direkt verlassen.

Wir schätzen das persönliche Gespräch, weil oft die kleinen Reaktionen mehr Aufschluss geben, als viele gesprochenen/geschriebene Worte.

Rechtsanwälte Adam & Adam
Danke für Ihr Verständnis!

Termine per Videocall / Videokommunikation / Telefon

sind auch für die Erstberatung möglich:

v-Office ermöglicht die Datenschutz-konforme Videokommunikation für Rechtsanwälte:

Für ein Erstgespräch per Videocall oder Telefon benötigen wir vorab Ihre Kontaktdaten und eine Bestätigung für unsere Datenschutzhinweise.

Das heißt, vorab benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten und gegengezeichneten Mandantenbogen, nebst gegengezeichneter Bestätigung für unsere Datenschutzhinweise; beides können Sie unter "Service-Formulardownload" downloaden und ausgefüllt und gegengezeichnet übersenden, an kanzlei@anwalt-adam.de oder per Fax 0234 300 792. Sodann kann ein Termin vereinbart werden, für ein Beratungsgespräch per Videocall oder Telefon.

Besucher betreten unser virtuelles Office in nur wenigen Klicks.

Wie funktioniert das?

Wir schicken Ihnen eine Einladung per Mail. Sie klicken auf den Link und kommen direkt in unseren Empfangsraum.

Sie können vOffice mit einem Internet-Browser auf allen gängigen PC-Systemen ausführen. Der PC muss eine Audioausstattung (Mikrofon & Lautsprecher oder Headset) haben. Eine Webcam wird empfohlen.

Sie können vOffice mit den Browsern Edge, Chrome oder Safari nutzen. Beenden Sie andere Video-Applikationen wie Skype, weil diese sonst die Audio- und Videogeräte blockieren können.

Hinweise:

Sicher ist sicher

vOffice: Videotelefonie mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. In der EU entwickelt und betrieben. Installation auf deutschen Servern oder am eigenen Standort.

Unabhängiges Gutachten bestätigt: Für Geheimnisträger wie Rechtsanwälte geeignet!

Gleiches gilt für die fernmündliche Kommunikation per Telefon.

Corona und Gerichtstermin

was ist zu beachten:

Aus Gründen des Infektionsschutzes besteht ab sofort im Justizzentrum Bochum die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung (FFP2-/oder OP-Maske) zu tragen. Die Anordnung gilt im Bereich der Verkehrsflächen, der - nicht öffentlich betriebenen - Kantine (außerhalb des Sitzplatzes) sowie in Bereichen, wo Abstände nicht sicher eingehalten werden können oder mehrere Personen gleichzeitig auf relativ engem Raum zusammenkommen (Schulungs-/Besprechungs-/ und Aufenthaltsräume etc.).

Bei der Einlasskontrolle ist ein entsprechender Schutz auf Aufforderung abzunehmen. In den Sitzungen gelten die Anordnungen der Vorsitzenden.

Keinen Zutritt in das Gerichtsgebäude erhalten Besucher, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder innerhalb der letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten. Sollte dies auf Sie zutreffen, nehmen Sie bitte im Falle einer Ladung telefonisch Kontakt zum Gericht auf.

Im Übrigen gilt:

  • Reichen Sie Anträge nach Möglichkeit schriftlich – per Post, Telefax oder über den Hausbriefkasten – ein.
  • Persönliche Vorsprachen sollten nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
  • Halten Sie im Gebäude mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen.
  • Gerichtsverhandlungen sind öffentlich, wo es die Prozessordnung so vorsieht. Informationen zu konkreten Terminen können auch der Rubrik „Sitzungstermine“ der Webseite des Landgerichts entnommen werden.
  • In den Verhandlungssälen wird für ausreichend Abstand zwischen den Anwesenden oder andere Schutzvorrichtungen gesorgt. Deshalb finden auch deutlich weniger Zuschauer in den Sälen Platz.
  • Im Gebäude des Landgerichts stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Bitte beachten Sie die Hinweise und Aushänge auf den Verkehrsflächen und in den Sitzungssälen.

Corona und Beratungshilfe

wie geht das?

Beratungshilfe in Zeiten von Corona:

Nach wie vor stimmen sich der Anwaltverein und das Amtsgericht über die Probleme der Beratungshilfe ab.

„Leider ist die Rückkehr zur Möglichkeit direkter Antragstellung vor Ort noch nicht absehbar. Nachdem zwischenzeitlich von den Wachtmeistern lediglich ein Infoblatt ausgehändigt wurde, das zur Antragstellung auf die Justizseiten im Internet verwies, wird das Antragsformular jetzt wieder in Papierform samt Ausfüllhinweisen ausgehändigt. Sobald möglich soll zur direkten Antragstellung im Gericht zumindest nach Terminabsprache zurückgekehrt werden. Eine Zusendung von Unterlagen und Belegen per E-Mail kann leider nicht erfolgen, da bei Gericht aus Sicherheitsgründen kein Ausdruck von Mail-Anlagen möglich ist.

Hinweise für Beratungshilfe

Corona - Schutzvorschriften unbedingt einhalten!

Quarantäne-Anordnung für Rechtsanwaltskanzlei

Hinweis, des Rechtsanwaltsvereins Bochum:

Das Gesundheitsamt der Stadt Bochum ist der Auffassung, dass in bestimmten Fällen bei der Erbringung und Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zwischen den Kolleginnen und Kollegen und der Mandantschaft nicht ausreichend ist. Unter Einhaltung dieses Abstandes hat unser Mitglied eine länger als 15 Minuten dauernde Besprechung mit Mandanten durchgeführt, welche zu diesem Zeitpunkt keine Corona-Symptome aufwiesen. Es sind dabei weder Nase-Mund-Bedeckungen getragen worden, noch hat eine Plexiglasscheibe (Spuckschutz) die Beteiligten getrennt. Nachdem die Mandanten in der Folge coronatypische Symptome aufwiesen, hat das Gesundheitsamt nach Auskunft unseres Mitglieds eine Quarantäne angeordnet. Dies ist damit begründet worden, dass in Situationen wie der beschriebenen von einer Isolierung nur hätte abgesehen werden können, wenn bei der Besprechung ein Mindestabstand von 2 m eingehalten worden wäre oder diese kürzer als 15 Minuten gewesen wäre. Spricht man mit einem Abstand von weniger als 2 m länger als 15 Minuten mit der Mandantschaft, ist nach Ansicht des Gesundheitsamtes die Verhängung der Quarantäne zwingend.